Zuschussrichtlinien angepasst
Der Vorstand des Stadtjugendausschuss hat sich entschlossen, die Zuschussrichtlinien für dieses Jahr den Gegebenheiten anzupassen und Anträge im Jahr 2020 großzügig zu bearbeiten, um so die Sicherung der Jugendverbandsarbeit in der Stadt Karlsruhe weiter zu fördern. Wichtig ist an dieser Stelle, dass die Fördertöpfe weiter bestehen bleiben und in manchen Punkten ergänzt werden. Hier ein Überblick zu den finanziellen Möglichkeiten im Jahr 2020:
Standranderholungen: Eine wesentliche Erweiterung für dieses Jahr ist die Tatsache, dass der Vorstand entschieden hat Standranderholungen mit 4€/Tag/Teilnehmer*in zu unterstützen.
- Angebote der Stadtranderholung müssen mindestens 4 Tage dauern und mindestens 6 Stunden Programm/ Tag haben
- Zuschüsse werden nur für Teilnehmer*in (TN) gewährt, die in Karlsruhe wohnen
- Zuschuss kann beantragt werden
- für TN im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren
- für TN bis einschl. 26 Jahren, wenn sie BFD/ FSJ o.Ä. ableisten, arbeitslos oder in Ausbildung sind (auch Schule, Studium). Diese TN müssen auf den TN - Listen besonders gekennzeichnet werden. - Je angefangene acht minderjährige TN aus Karlsruhe wird ein*e Betreuer*in bezuschusst. Die Betreuer*innen müssen nicht in Karlsruhe wohnen.
- Der stja unterstützt Gruppen,
die öffentliche Verkehrsmittel benutzen: Bei Vorlage der Gruppenfahrkarten
werden die Fahrtkosten der Karlsruher Teilnehmer*innen mit 20%
bezuschusst.
Belange: Organisation & Verwaltung
Auch weiterhin unterstützen wir Euch in den Kosten zu „Verwaltung und Organisation“ indem wir mit bis zu 55% fördern. Der Vorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen den Punkt „Besondere Ausgaben in Zeiten von Corona“ mit aufzunehmen. Da bisher niemand genau absehen kann, was diese Zeit auch finanziell bedeutet, möchte ich Euch darauf hinweisen dies zu beachten und die Kosten mitaufzulisten in der Antragsstellung. Im Vorstand wird dann großzügig darüber entschieden, wie mit den einzelnen Kosten umgegangen werden kann. Gerne könnt ihr direkt auf mich oder Barbara zukommen, und fragen diesbezüglich klären. Eine ergänzende Auflistung der Punkte innerhalb des Zuschusstopfes „Belange: Organisation und Verwaltung“ findet ihr im Anhang.
Jugendleiter Seminare
Online Angebote zu Jugendleiter*innen Schulungen.
Der stja unterstützt Projekte für Online Angeboten in der Jugendverbandsarbeit.
Hierzu kann ein Zuschuss Antrag mit einer Kurzbeschreibung, Zielsetzung,
Umsetzungsschritten und einem Finanzplan gestellt werden.
Die Höhe der Zuschüsse sind Einzelfallentscheidungen. Der Vorstand wird zeitnah
entscheiden.
Angefallene Stornogebühren aufgrund
der Corona Pandemie für Freizeiten in der Jugendarbeit und mögliche
Honorarforderungen für Jugendleiter*innen Seminare können über die
Zuschusstöpfe „Fahrt + Lager“, „Jugendleiter Seminare“ und „Internationale
Begegnungen“ abgerechnet werden.
Die Stornogebühren, so wie die Honorarforderungen könnt ihr bis zu 100%
abrechnen.