Neue Verordnung für Jugendarbeit
Das
Sozialministerium hat am 1. Dezember 2020, zur Eindämmung von
Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bei Angeboten der
Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit eine neue Verordnung
erlassen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/
Im PDF CoronaVO Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit findet sich dazu die nach dem neuen Infektionsschutzgesetz erforderliche Begründung.