Jugendordnung
Jugendordnung Sportkreisjugend
Jugendordnung Badische Sportjugend
Allgemeine Grundsätze
- Die Jugendordnung ist die "Verfassung" der Jugend im Verein. Sie regelt die Rechte und Pflichten der jugendlichen Vereinsmitglieder, den organisatorischen Rahmen der Vereinsjugend und die Eigenständigkeit der Jugendabteilung im Rahmen der Satzung des Vereins.
- Die Jugendordnung ist Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen für jugendpflegerische Maßnahmen (z. B. Jugendfreizeiten, internationale Jugendbegegnungen, Jugendgruppenleiterlehrgänge usw.).
- Rechtliche Grundlagen für die Jugendordnung sind u. a. das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes (KJHG) und das Jugendbildungsgesetz von Baden-Württemberg.
Beide regeln, dass Zuschüsse für Jugendpflegemaßnahmen nur an "eigenständige Jugendgruppen" bzw. Jugendverbände gegeben werden können. Diese organisatorische Eigenständigkeit wird durch die Jugendordnung hergestellt.
Außerdem dient die Jugendordnung insbesondere
- der Absicherung der überfachlichen Jugendarbeit im Sportverein (allgemeine Jugendpflege);
- der Vertretung der gemeinsamen "jugendspezifischen" Bedürfnisse und Interessen der Jugendlichen über den Sport hinaus;
- der Einübung demokratischer Verhaltensmuster und
- der Heranführung Jugendlicher an Vereinsführungsaufgaben.
Jugendordnungen sollten immer den Gegebenheiten des Vereins (Ein-/Mehrspartenverein, Groß-/Kleinverein) angepasst werden.
Unverzichtbare Bestandteile jeder Jugendordnung sind aber
- die Festschreibung der überfachlichen Jugendarbeit (allgemeine Jugendpflege) als Aufgabe der Vereinsjugend;
- die Wahl des Jugendleiters durch die Jugendlichen;
- das eigene Etatrecht der Jugend.
Die Broschüre "Jugendordnung im Verein", mit eingehenden Ausführungen zur Jugendordnung (Sinn/Zweck, Inhalt, rechtliche Grundlagen) und Musterordnungen, kann bei der Badischen Sportjugend (www.badische-sportjugend.de) angefordert werden (Preis: 2,50 Euro).