Coronaverordnung für Kinder- und Jugendarbeit
Die Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (kurz: CoronaVO KJA/JSA) wurde aktualisiert und ist in Kraft getreten. Der Landesjugendring hat eine Übersicht der CoronaVO KJA/JSA erstellt, die ich Euch mit dieser Mail mit sende. Die CoronaVO KJA/JSA ist in § 2 an den Mechanismus der von Inzidenzen in Landkreisen abhängigen Öffnung angepasst. Die Regelungen des § 2 in der CoronaVO KJA/JSA sind vorrangig, dazu erklärend die Übersicht im Anhang. Ab sofort ist die Priorisierung unter Ziffer 27 für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendarbeit) eingeführt. Das bedeutet Ehrenamtliche können sich nun durch eine Bescheinigung impfen lassen. Außerdem hat Baden-Württemberg einen Rahmenvertrag zur LUCA-App vereinbart und mittlerweile alle Gesundheitsämter angeschlossen. Deshalb kann zu Beginn mit dem Check-IN und am Ende mit dem Check-OUT die Datenerhebung auch über die LUCA-App erfolgen. Dazu muss unter https://www.luca-app.de/locations/ ein QR-Code angelegt werden.